Derzeit wird politisch wieder diskutiert, das Ende des Jahres auslaufende Kurzarbeitergeld zu verlängern und sogar zu erhöhen. Das Kurzarbeitergeld war und ist ein richtiges Instrument, um kurzzeitige konjunkturelle Einbrüche zu kompensieren und die Menschen nicht in die Arbeitslosigkeit fallen zu lassen. Dafür hat es sich auch bewährt.
Es ist aber kein Dauerinstrument wie jetzt von manchen gefordert wird. Ich sehe mehrere Gefahren, wenn man jetzt wieder nach dem Staat ruft. Erstens sind auch die finanziellen Mittel des Staates nicht unendlich. Es wird ein böses Erwachen geben, wenn irgendwann klar wird, dass wir kommenden Generationen Billionen an Schulden aufgrund der Corona Krise hinterlassen und die internationale Wirtschaft nicht wieder anspringt. Zweitens besteht die Gefahr von Mitnahmeffekten: Wenn man das Kurzarbeitergeld zu attraktiv gestaltet, könnten manche Unternehmen versucht sein, dies zu nutzen. Auch wenn gar kein betrieblicher Bedarf seitens des Unternehmens besteht.
Ferner stellt sich auch die Gerechtigkeitsfrage im Vergleich mit „regulären“ Arbeitslosen. Wenn de facto beide Geldzahlungen parallel existieren. Das Arbeitslosengeld ist begrenzt auf 1875 Euro bzw. den Arbeitslosengeld 2 Satz, das Kurzarbeitergeld orientiert sich jedoch am Lohn und kann daher diese Summe überschreiten.
In Summe ist das Kurzarbeitergeld vom Wesen her nicht auf Dauer ausgelegt und sollte auch nicht als Parallelleistung zum ALG I gelten. Wenn die Unternehmen tatsächlich ihre Mitarbeiter nicht mehr halten können, dann muss man sagen, dass dafür eben das ALG 1 gedacht ist.
Deshalb mein Fazit ganz klar: Ein politisch gewolltes verstecken von eigentlich Arbeitslosen auf Kosten unserer zukünftigen Gesellschaft kann und darf nicht die Lösung des Problems sein.

gez.: Marco Altinger, FDP Kreisrat Landshut und Gemeinderat Bruckberg