Ich bin kein Jurist, aber unter Soforthilfe würde ich in der Tat eine SOFORThilfe erhalten.

Das heißt, dass die Gelder unverzüglich und ohne Verzögerung ausgezahlt werden. Die Unternehmen benötigen diese Gelder jetzt, da Gehälter und Pacht weiter bezahlt werden müssen. Gerade auch kleine Selbstständige müssen ja auch Ihre Krankenkasse bezahlen, da kann nichts gestundet werden.
Wenn Aufträge und Kunden wegbleiben, geraten viele Unternehmerinnen und Unternehmer schnell in Existenznot. Wenn sie jetzt auch noch mit ihrem Privatvermögen haften, dann kann das schnell Leben und Familien zerstören.
Der Freistaat sollte also den schönen Ankündigungen Taten folgen lassen und die Soforthilfe auch SOFORT auszahlen. Eine Prüfung der Bedürftigkeit sollte allerdings später unbedingt nachgeholt werden, sonst besteht die Gefahr, dass Gelder den Falschen zukommen.
Auch für die KFW Darlehen muss die Bearbeitung schneller gehen, hier hat der Bund auf die Banken einzuwirken, dass auch diese Anträge schneller bearbeitet werden. Je schneller wir hier handeln, desto weniger wirtschaftlicher Schaden wird entstehen. Die Amtsmühlen mahlen langsam, aber vielleicht braucht es mal etwas Wind aus der Politik, dass die Amtsmühle etwas schneller läuft.

gez. Marco Altinger, Unternehmer